AGG-konformer Jobtitel?
Das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) schreibt unter anderem vor, dass Unternehmen Jobsuchende nicht aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Identität benachteiligen dürfen. Dementsprechend müssen Jobanzeigen geschlechtsneutral gestaltet werden, indem z.B. die Jobbezeichnung so gewählt wird, dass Bezüge zu einem bestimmten Geschlecht ausgeschlossen sind.
Durch die Nennung aller geschlechtlicher Formen in Klammern hinter dem Jobtitel (m/w/d) sollten Zugehörige jedweden Geschlechts zur Bewerbung eingeladen werden.
Diversitäts-sensible Ansprache auch im Fließtext?
Genderneutrale Formulierung ausschließlich in der Überschrift? Ein bisschen weiter sollte das Engagement dann doch reichen. Auch über den Jobtitel hinaus sollte konsequent gegendert werden, um niemanden auszugrenzen oder zu verletzen.
Mehr als nur binäre Ansprachefelder in Anmeldemasken von Karriereseiten?
Solltest du dich bei der Anmeldung auf einer Karriereseite oder bei einem Jobportal nach deiner Geschlechtszugehörigkeit gefragt werden und lediglich ‚männlich’ oder ‚weiblich‘ zur Auswahl gestellt bekommen, ist das ein Indiz dafür, dass das Unternehmen in Sachen Diversity-Management noch etwas zu lernen hat.
Optimal läuft’s, wenn dir die Option geboten wird, keine Ansprache oder eine dritte Anspracheform auszuwählen.
Verlangt das Unternehmen ein Bewerbungsfoto?
Bei der Auswahl neuer Teammitglieder sollten Fähigkeiten im Mittelpunkt stehen, nicht Äußerlichkeiten. Grundsätzlich gilt: Es gibt in Deutschland keine Pflicht, deiner Bewerbung ein Foto von dir beizufügen.
Besteht ein Unternehmen dennoch auf einem Bewerbungsfoto, könnte dies auf angestaubte Strukturen hindeuten.
Werden Menschen mit außergewöhnlichem Background gezielt zur Bewerbung ermutigt?
Zeitgemäße Unternehmen weisen in ihren Stellenanzeigen explizit darauf hin, dass Bewerbungen von Menschen, die unterrepräsentierten Gruppen angehören, fachlich aber ebenso geeignet sind, ausdrücklich erwünscht sind.